Inklusivität bei Ratbacher

Barrierefreiheitserklärung.

1. Einleitung

Die Ratbacher GmbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.

 

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ratbacher.com.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Technische Barrieren

iFrames ohne Titel: Eingebettete Inhalte wie Karten oder externe Videos verfügen nicht über aussagekräftige Titel für Screenreader.

 

iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

 

Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit <label>-Elementen verknüpft.

 

CAPTCHA-Systeme ohne barrierefreie Alternativen: Einige Formulare setzen visuelle CAPTCHA-Systeme ein, ohne eine barrierefreie – beispielsweise akustische – Alternative bereitzustellen.

 

b) Inhaltliche Barrieren

Unzureichende Aufbereitung von Video- und Audioinhalten: Es fehlen häufig Untertitel, vollständige Transkripte oder Audiodeskriptionen, was die barrierefreie Nutzung erheblich einschränkt.

 

Nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.

 

Sprachmischung ohne Kennzeichnung: Einige englische Begriffe oder Abschnitte sind nicht korrekt sprachlich im Code ausgezeichnet.

 

c) Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.

 

Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:

 

Viele der vor dem 14.11.2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.

 

Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.

 

Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:

 

Videos, die vor dem 14.11.2025 veröffentlicht wurden, enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung.

 

  • Neue Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht.
  • Falls Sie Unterstützung bei älteren Videoinhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung:

 

Seit 2006 zählt die Ratbacher GmbH zu den führenden IT-Personalberatungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

 

Unsere Kernkompetenz liegt in der Vermittlung von Fach- und Führungskräften in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Infrastruktur und SAP – in Festanstellung oder auf Projektbasis.

 

Das Unternehmen bringt seit 2006 qualifizierte IT-Experten und Top-Unternehmen passgenau zusammen: schnell, effizient und zielführend.

 

Mit über 7.000 führenden Arbeitgebern, einem Netzwerk von mehr als 100.000 IT-Spezialisten und über 16.000 erfolgreichen Vermittlungen sind wir ein verlässlicher Partner für kompetente Karriereberatung und nachhaltige Stellenbesetzung.

 

Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung:

 

Kandidaten kontaktieren Ratbacher, geben ihre Qualifikationen und Wunschprofile durch und lassen sich individuell beraten, um passende IT-Stellen zu finden.

 

Ratbacher prüft die Bewerbungen, führt Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten und vermittelt sie an passende Unternehmen – sowohl für Festanstellungen als auch Projektstellen.

 

Dank kontinuierlicher Betreuung erhalten Bewerber Unterstützung im gesamten Prozess – von der Profilierung über die Vertragsverhandlung bis hin zum Einstieg beim neuen Arbeitgeber.

5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.11.2025 erstellt. Methodik der Prüfung:

 

Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

6. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Ratbacher GmbH
Kronprinzstraße 28
D-70173 Stuttgart

 

Telefon: +49 (0)711 76105-500
E-Mail: kontakt @ ratbacher.com
Website: www.ratbacher.com

 

Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

7. Schlichtungsverfahren

Variante B – Private Unternehmen in Deutschland (nach BFSG)

 

Beschwerdemöglichkeit und Marktüberwachung

 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website oder mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die in dieser Erklärung genannte Kontaktstelle wenden. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

 

Postfach 39 11 55
D-39135 Magdeburg

 

Telefon: +49 (0)391 567-6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de