IT-Fachkräfte Einwanderung: Was Unternehmen & Bewerber wissen müssen

Warum die Einwanderung nach Deutschland für IT-Fachkräfte nun einfacher ist

Warum die Einwanderung nach Deutschland für IT-Fachkräfte nun einfacher ist
Arbeitswelt
9. Mai 2023
9. Mai 2023

Die deutsche Bundesregierung vereinfacht mit Hochdruck die Zuwanderung nach Deutschland. Damit können IT-Spezialisten und andere Fachkräfte unbürokratischer und schneller einwandern. Diese Punkte sind nun wichtig.

Inhalt

Reform des Einwanderungsgesetzes: Deutschland öffnet sich weiter für Fachkräfte

2022 gab es laut dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in Deutschland rund zwei Millionen offene Stellen für Fachkräfte. Davon waren alleine 137.000 im Bereich IT und Tech unbesetzt. Es sieht nicht so aus, dass sich die Situation entspannt – ganz im Gegenteil. Einerseits gehen in den kommenden Jahren immer mehr Arbeitnehmer in Rente, andererseits schreitet die Digitalisierung in Deutschland und in anderen Ländern voran.

Dementsprechend sehen Unternehmen den Fachkräftemangel als eine der größten Geschäftsrisiken an, so eine Erhebung des DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer).

Balkendiagramm, dass die verschiedenen Geschäftskrisen darstellt, denen sich Unternehmen in den nächsten Monaten stellen müssen. Energie-und Rohstoffpreise werden als größtes Risiko gesehen.

Ein Weg, um den Mangel an Fachkräften zu lösen, ist die neue Einwanderungspolitik der Bundesrepublik. Das überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz (kurz: FachKrEG oder FEG), auch Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung genannt, macht es für Menschen aus dem Ausland leichter, einen Job in einem deutschen Unternehmen anzutreten. Besonders gilt das für IT-Spezialisten, denn für diese wurden zusätzliche Hürden abgebaut. Dieses neue Gesetz ermöglicht eine unkompliziertere Einwanderung nach Deutschland.

Definition: Was sind Fachkräfte gemäß dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Zu den Fachkräften zählen Personen, die im Inland eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder ein Hochschulstudium mit Abschluss absolviert haben. Arbeitnehmer, die im Ausland eine Qualifikation erworben haben, die gleichwertig zu einer deutschen Berufsausbildung oder einem Studium ist, zählen ebenso zu den Fachkräften.

Diese Verbesserungen bringt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Mit der Verabschiedung des reformierten FEG wird die Zuwanderung von IT-Experten und anderen Fachkräften nach Deutschland vereinfacht. Nun gelten diese Vorgaben:

Anerkennung

Bislang gab es das Problem, dass viele Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt wurden. Dieses bürokratische Hindernis gibt es jetzt nicht mehr. Das heißt: Alle Arbeitskräfte, die per Definition als Fachkraft gelten, können nun einwandern.

Ausnahme: IT-Spezialisten wird auch ohne anerkannten Abschluss eine Einwanderung nach Deutschland erlaubt. Der Nachweis von Deutschkenntnissen fällt mit der neuen Fassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Digital-Profis ebenso weg.

Blaue Karte

Die europäische Blue Card bzw. Blaue Karte lässt sich mit der US-amerikanischen Green Card vergleichen. Ausländische Akademiker, die zu den sog. Drittstaatsangehörigen zählen, eine Arbeitsplatzzusage und ein jährliches Mindesteinkommen haben, können sich recht frei im EU-Raum bewegen und dort arbeiten.

Das geforderte Mindesteinkommen liegt eigentlich bei 48.300 Euro brutto pro Jahr (im Jahr 2025). Für IT Fachkräfte und andere Experten in „Mangelberufen“ gilt allerdings eine Ausnahme: Hier muss das Bruttojahresgehalt nur 43.759,80 Euro (im Jahr 2025) betragen.

Weitere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für die Beantragung der Blauen Karte EU finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Mann mit Schuhen und Sporttasche steht auf Asphalt Boden auf dem die Deutschland-Flagge aufgemalt ist und daneben der Satz ,,Fachkräfte Willkommen''.

Arbeitsvertrag

In der Vergangenheit erschwerte eine Vorrangprüfung die Anstellung von ausländischen Experten. Firmen mussten hierbei begründen, warum sie für eine ausgeschriebene Stelle keinen deutsche, sondern eine ausländische Fachkraft anstellen möchte.

Die Vorrangprüfung entfällt mit der Reform des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung. Unternehmen müssen somit nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass die ausgeschriebenen Stellen (vorrangig) von deutschen Bewerbern besetzt werden kann.

Fachlicher Kontext

Mit der Reform des FachKrEG kam noch eine Lockerung: Ausländische Fachkräfte können sich auf Jobs bewerben, für die sie eine Qualifikation besitzen. Damit ist der Wechsel in einen verwandten Beruf möglich – selbst wenn dieser „minderwertiger“ ausfällt.

Das bedeutet, ein Akademiker kann sich auch auf einen Job bewerben, für den eigentlich keine Hochschulausbildung notwendig wäre.

Probebeschäftigung

Ausländische Fachkräfte haben nun die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zu erhalten. In dieser Zeit können sie sich auf Arbeitsplatz-Suche begeben, sich in Ruhe auf die IT Stellen bewerben und auch eine Probearbeit antreten. Die Probebeschäftigung darf aber maximal zehn Wochen betragen.

Ausbildungs- und Studienplatzsuche

Auch an den Fachkräfte-Nachwuchs wird im „Update“ des Einwanderungsgesetzes gedacht. Ausländische Interessenten, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchten, können jetzt leichter einreisen. Voraussetzung dafür sind ein entsprechender Schulabschluss und Deutschkenntnisse auf B2-Niveau oder besser.

Niederlassungserlaubnis

Unter folgenden Voraussetzungen können Fachkräfte aus dem Ausland eine Niederlassungserlaubnis stellen:

  • arbeiten schon längere Zeit in der Bundesrepublik,
  • haben eine Aufenthaltsgenehmigung,
  • verdienen ihren eigenen Lebensunterhalt
  • und verfügen über gute Deutschkenntnisse.

Damit ist ein unbefristeter Aufenthalt möglich.

Früher konnten ausländische Fachkräfte die Erlaubnis erst nach fünf Jahren stellen, jetzt ist dies bereits nach einem vierjährigen Aufenthalt in Deutschland möglich.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, das sogenannte „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ einzuleiten. Damit kann unter anderem die Zeit bis zur Erteilung des Visums verkürzt werden. Wie das Procedere abläuft, erfahren Sie auf der Website Make-it-in-Germany.com und in dem YouTube-Video „Das beschleunigte Fachkräfteverfahren“.

Die leichtere Zuwanderung nach Deutschland ist eine große Chance

Zirka 116.000 internationale IT-Experten arbeiten derzeit in Deutschland. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll sich die Zahl deutlich erhöhen. Das ist auch dringend nötig! Schon heute gibt es zu wenig Spezialisten für IT und Tech in der Bundesrepublik. Selbst aufkommende Technologien wie Künstliche Intelligenz werden die Lücke nicht schließen können, darüber sind sich viele Experten einig.

Deshalb sollten deutsche Unternehmen die Erleichterungen nutzen, um mehr Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Selbstverständlich zu guten Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen. Und ausländische Hardware- und Software-Spezialisten können nun dank der abgebauten bürokratischen Hindernisse leichter denn je in deutsche Firmen „hineinschnuppern“. Eine echte Win-win-Situation.

Bilder: Adobe Stock, Statista

Über den Autor

Autorenprofil

Blog Autorin Katharina Aganina

Geschrieben von:

Katharina Aganina
Katharina Aganina, in der schwäbischen Metropole Stuttgart aufgewachsen und mit einem Studienabschluss in Medien & Informatik, betreut bei der Ratbacher GmbH das Digitale Marketing. Sie behandelt im Karriere-Magazin Themen rund um Karrieretipps und -trends aus der IT & SAP Arbeitswelt.

Kurzfassung des Artikels

Die Bundesregierung hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert, um die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern, insbesondere im IT-Bereich. Anerkennungsverfahren, Vorrangprüfungen und Sprachpflichten wurden vereinfacht, wodurch Fachkräfte schneller in Deutschland arbeiten können. So reagiert die Regierung auf den Fachkräftemangel und schafft Vorteile für Unternehmen und internationale Talente.
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